Archiv für Mai, 2010
Meinungsfreiheit an öffentlichen Schulen
In unserem Bundesdeutschen Grundgesetz heißt es unter Artikel 3 Absatz 3:
„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt.“
Man darf also auf dem Papier nicht wegen seiner politischen Anschauungen benachteiligt werden. Aber wie sieht die Realität aus? Ich war auf einer Hauptschule in Freiburg i. Brsg. Die Ausländerquote lag an dieser Schule bei 50%. Oder wie es heute so beschönigend heißt: An dieser Schule liegt der Anteil von Schülern mit Migrationshintergrund bei 50%.
An dieser Schule sind Schikane und Hetze gegen Andersdenkenden an der Tagesordnung. Natürlich war es nicht so schlimm wie an der bekannten Rütli-Schule in Berlin-Neukölln, aber es war für viele Deutsche beängstigend und manche deutschen Schülerinnen und Schüler blieben oft daheim, weil sie den Druck und die Gewalt nicht aushielten.
Kurz vor der Bundestagswahl 2009 hatten wir für zwei Stunden das Fach Gemeinschaftskunde. Wir haben über Politik und die bevorstehende Wahl 2009 geredet. Ein Mitschüler sagte dann, dass er die DVU wählen würde, weil er sich mit deren Parteiprogramm zu 100% identifizieren würde. Was dann kam, das waren die üblichen Totschlagvokabeln. Ausgerechnet ein türkischer Mitschüler hetzte über die DVU. Der Hinweis meines Mitschülers, dass die DVU verfassungstreu und eine Partei ist, die das Grundgesetz zu 100 % anerkennt, und ihre Mitglieder keine Nazis sondern heimattreue Menschen seien, hatte Folgen….
