Wer hat nicht schon einmal eine Musik-CD für den Freundeskreis oder ein Familienmitglied kopiert? Die meisten tun es, ohne die genauen Rechtsgrundlagen zu kennen. Bis zu sieben Privatkopien einer legal erworbenen Musik-CD oder einer Schallplatte gelten nach gegenwärtiger Gesetzeslage als unbedenklich, soweit sie nicht für gewerbliche Zwecke und nur im privaten Freundeskreis oder der Familie genutzt werden. Diese Regelung soll unter anderem verhindern, daß Millionen Bürger wegen möglichen Urheberrechtsverstößen kriminalisiert werden. Als Ausgleich dafür wurden sogenannte Urheberabgaben eingeführt. Diese gelten zum Beispiel für Kopiergeräte wie CD-Brenner oder für Leermedien wie CD-Rohlinge. Für einen DVD-Brenner beträgt die Abgabe immerhin 9,21 Euro und für einen passenden DVD-Rohling zumindest noch 0,17 Euro. Bei professionellen Kopiergeräten können es auch schon mehrere hundert Euro sein. Die Urheber werden also durchaus fürstlich “entschädigt” für die Möglichkeit der Privatkopie.
Für Computerprogramme und Computerspiele gilt diese Regelung bisher allerdings nicht. In diesem Bereich sind derzeit nur sogenannte Sicherheitskopien erlaubt. Sie dürften also weder für gute Freunde noch für Familienmitglieder kopiert werden. Nun ist es aber offenkundig, daß sehr viele -vermutlich hunderttausende- Jugendliche dies trotzdem tun. Wir halten es für einen Fehler, daß diese Jugendlichen und im Zweifelsfall, damit einhergehend, auch ihre Eltern weiterhin kriminalisiert werden.
Deshalb fordert die DVU, auf Initiative unserer Jugendorganisation -Junge Rechte -, die legale Möglichkeit der Privatkopie auch auf Computerprogramme und Computerspiele auszuweiten. Grundlage hierfür sollte die schon vorhandene Gesetzgebung für Musik-CDs sein.
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